Steuern sparen! Neue Pauschalen für berufliche Umzüge seit Juli 2021

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie seit Juli 2021 neue Pauschalen geltend machen! Diese Pauschalen für Umzüge aus beruflichen Gründen können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.

Ist dies nicht der Fall, können betroffene Arbeitnehmer*Innen diese Beträge als Werbungskosten im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung geltend machen.
 



Dies lohnt sich, denn ab dem 1.April 2021/2022 treten folgende Pauschalen in Kraft:

  • Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen erhöht sich ab 2021 auf 860 Euro und ab April 2022 auf 886 Euro.
  • Die Pauschale für jede weitere Person beträgt 580 Euro im Jahr 2021 und erhöht sich ab April 2022 auf 590 Euro.
  • Wenn Sie in Ihr erstes Heim ziehen, erhalten Sie 2021 174 Euro und 177 Euro ab April 2022.
  • Für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht eines Kindes können Sie 2021 Kosten von bis zu 1.160 Euro und ab April 2022 über 1.181 Euro geltend machen.


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